Liebe Eltern,
heute gab das Schulministerium eine neue Regelung für den Schulbetrieb ab dem 1.2.2023 nach dem Auslaufen der Corona-Verordnungen heraus (Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten ab 1.2.2023). Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte:
Neue Regelungen für den Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen
ab dem 1. Februar 2023 gelten folgende Regelungen:
- regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt
- es entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen in der Schule und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt
- auf Anfrage können auch nach diesem Zeitpunkt noch Selbsttests an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben und verwendet werden – bis die Bestände aufgebraucht sind
- die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg
- bei positivem Test:
- Empfehlung: für einen Zeitraum von fünf Tagen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen
- grundsätzlich gilt immer: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen
- die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag
- Hygieneregeln: https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz
Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) können Sie auch weiterhin aktuelle Informationen nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Giebel, Schulleiterin